Evelyne Gebhardt: Keine Arbeitnehmerflut zu erwarten

Veröffentlicht am 29.03.2011 in Arbeitsgemeinschaften

Gebhardt Evelyne in Böblingen bei der AfA Region

Europaabgeordnete erläuterte in Böblingen die EU-Freizügigkeit ab 1. Mai

Region Stuttgart. Trotz der ab 1. Mai geltenden Freizügigkeit für Arbeitnehmer in der Europäischen Union (EU) erwartet die Künzelsauer Europa-Abgeordnete Evelyne Gebhardt keine „Flut“ von Arbeitnehmern aus osteuropäischen Staaten auf den deutschen Arbeitsmarkt. Dies erklärte die Politikerin kürzlich im Arbeiterzentrum Böblingen auf einer Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD, Region Stuttgart.

Gebhardt erinnerte daran, dass es auch nach dem Beitritt Portugals, Spaniens und Griechenlands Prognosen gegeben habe, die gigantische Einwanderungsströme zum Inhalt gehabt hätten. „Das ist aber nie Realität geworden“, sagte die Abgeordnete des Europäischen Parlaments. „Im Übrigen werden nicht etwa osteuropäische Beschäftigte ein Problem darstellen, sondern das in Deutschland immer noch mögliche Lohn- und Sozialdumping in großem Stil“, sagte Gebhardt weiter.

Die jetzt ablaufende Frist, argumentierte Gebhardt, erinnere aktuell an die Überfälligkeit eines flächendeckenden Mindestlohns. „Nur dann können soziale Mindeststandards garantiert werden. Verweigert sich die schwarz-gelbe Bundesregierung weiterhin dieser Einsicht aus ideologischen Gründen, kann es in der Tat zu einer weiteren Vergrößerung des Niedriglohnsektors kommen“, prognostizierte die Europaabgeordnete.
Gebhardt wehrte sich dagegen, die Europäische Union zum Sündenbock machen zu wollen. Vielmehr sei unter anderem durch die Entsende- und Arbeitszeitrichtlinien der EU den Mitgliedsstaaten ein Mittel an die Hand gegeben, um den sozialen Entwicklungen am Arbeitsmarkt gerecht werden zu können. Die Menschen, unterstrich Gebhardt, erwarteten mit gutem Recht, dass die Umsetzung national erfolge und damit Lohndumping und schlechtere Arbeitsbedingungen ausgeschlossen würden. „Dies hat die Bundesregierung aber bisher nur bruchstückhaft geschafft, obwohl sie dazu schließlich sieben Jahre Zeit gehabt hat“, machte Gebhardt deutlich.

Die SPD-Abgeordnete im EU-Parlament stellte dar, dass die EU-Mitgliedsstaaten bis zum 5. Dezemeber 2011 die neue EU-Leiharbeitsrichtlinie umzusetzen hätten. Damit soll, so Gebhardt, die „unerträgliche Ausbeutung von Leiharbeitnehmern verhindert werden. Leiarbeit darf nicht länger als Niedriglohn-Reserve eingesetzt werden.“ Vielmehr will Gebhardt die Leiharbeit wieder auf ihren ursprünglichen Zweck, Arbeitsspitzen bewältigen und ausgefallene Stammarbeitnehmer kurzfristig ersetzen zu können, zurück geführt wissen.

Gebhardt machte darauf aufmerksam, dass der im Zusammenhang mit Hartz IV erzielte Kompromiss auch die Einführung eines Mindestlohnes für drei Branchen vorsehe, nämlich das Wach- undSicherheitsgewerbe, die Leiharbeitsbranche und für den Bereich der Aus- und Weiterbildung. „Für mich bleibt aber unverständlich, war die Bundesregierung die flächendeckende Einführung des Mindestlohns in allen Branchen weiterhin blockiert und damit vor den aktuell erforderlichen Maßnahmen trotzig die Augen verschließt“, betonte Evelyne Gebhardt.

Sie, so kündigte Gebhardt an, werde auf der europäischen Ebene weiterhin für eine Verbesserung der bestehenden und noch unzureichenden Regelungen kämpfen und daran mitwirken, die regelmäßigen wirtschaftsliberalen Angriffe auf bestehende soziale Garantieren abzuwehren versuchen.

Aus ihrer Sicht hält es die Europaabgeordnete für unerlässlich, dass flächendeckende Tarifverträge für allgemein verbindlich erklärt werden, ein Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt und die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes garantiert wird. „Europa muss zu einem sozialen und solidarischen Europa werden“, unterstrich Gebhardt ihr politisches Ziel

 

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