Erfolg der SPD: Mindestlohn in der Leiharbeit kommt Kampf für gleichen Lohn geht weiter

Veröffentlicht am 27.03.2011 in Bundespolitik
(c) SPD Bundestagsfraktion
(c) SPD Bundestagsfraktion Hubertus Heil

Der Mindestlohn für die Leiharbeit kommt. Nachdem die SPD den Mindestlohn für die Branche in den Verhandlungen zur Hartz-IV-Reform gegen Union und FDP durchgesetzt hatte, stimmte der Bundestag am Donnerstag einer entsprechenden Gesetzesänderung zu. SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil machte in der Debatte deutlich, dass das nur der erste Schritt sein kann. Vor allem muss der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ uneingeschränkt gelten – eine Forderung, die Schwarz-Gelb hartnäckig ablehnt.
Leiharbeit kann ein sinnvolles Instrument sein, um Auftragsspitzen in Betrieben abzufedern. Deshalb will die SPD die Leiharbeit nicht abschaffen.
Allerdings zeigen die Entwicklungen in der Leiharbeit, dass die geltenden Regelungen nicht ausreichen, um die Beschäftigten wirksam gegen Missbrauch zu schützen. Immer häufiger wird Leiharbeit für unternehmerische Strategien missbraucht, um Arbeitskosten durch Lohndumping zu senken oder reguläre Beschäftigung zu schlechteren Bedingungen in Leiharbeits-Jobs umzuwandeln. Die SPD-Fraktion fordert seit langem wirkungsvolle Regeln, um solchem Missbrauch der Leiharbeit Einhalt zu gebieten.

Rede Hubertus Heil

Schwarz-gelbes „Plazebo-Gesetz“

Am Donnerstag dieser Woche hat der Bundestag ein Gesetz der schwarz-gelben Koalition zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes beschlossen. Union und FDP waren durch Vorgaben der Europäischen Union zu Korrekturen gezwungen worden.
Wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Missbrauch in der Leiharbeit sucht man in dem Gesetz allerdings vergebens. SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil sprach im Bundestag von einem „Plazebo-Gesetz“. Es enthält weder verbindliche Maßnahmen zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von Leiharbeitnehmern und Stammbelegschaften. Noch wird dem Austausch von Stammbelegschaften durch geringer entlohnte und schlechter abgesicherte Beschäftigte ein klarer Riegel vorgeschoben.
Mindestlohn durchgesetzt
Der ursprüngliche Gesetzentwurf von Arbeitsministerin von der Leyen enthielt noch nicht einmal den dringend erforderlichen Mindestlohn – dabei ist der das Mindeste, um den schlimmsten Missbräuchen zu begegnen. Und die Zeit drängt: Denn ab Mai 2011 gilt in Europa die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Ohne Mindestlohn würde das Lohnniveau in Deutschland von Billiganbietern unterlaufen.
In den langwierigen Vermittlungsverhandlungen zur Reform der Grundsicherung ist es der SPD gelungen, gegen den hartnäckigen Widerstand von Union und FDP einen echten Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche durchzusetzen. Künftig bildet der jeweilige tarifliche Mindestlohn die absolute Lohnuntergrenze (ab 1. Mai 2011: 7,79 €/West, 6,89 €/Ost) und gilt nicht nur für die Zeit des Einsatzes beim entleihenden Unternehmen, sondern auch für die verleihfreie Zeit. Immerhin ist es dadurch gelungen, extremes Lohndumping in Zukunft zu verhindern.
In einem Entschließungsantrag forderte die SPD-Fraktion die Bundesregierung auf, unverzüglich nach Inkrafttreten des Gesetzes per Rechtsverordnung das Verfahren zur Festsetzung der Lohnuntergrenze einzuleiten, sodass der Mindestlohn in der Leiharbeit pünktlich zum 1. Mai in Kraft treten kann.
Gleicher Lohn? Union und FDP blockieren
SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil wies in der Debatte allerdings auch darauf hin, dass der Mindestlohn alleine noch lange nicht ausreichend ist. Denn einen wirklichen Durchbruch für bessere Arbeitsbedingungen in der Leiharbeit kann es nur geben, wenn alle Leiharbeitskräfte und die Stammbelegschaft gleich behandelt werden und den gleichen Lohn bekommen. Dafür muss das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz so geändert werden, dass nach einer kurzen Einarbeitungszeit der Gleichbehandlungsgrundsatz – vor allem das Prinzip „Gleiche Arbeit, gleiches Geld“ – ohne Ausnahme gilt.
„Der Mindestlohn ist das eine. Darauf sind wir stolz, dass wir Ihnen das abringen konnten. Aber es reicht nicht, weil gleicher Lohn für gleiche Arbeit das ist, was die Menschen brauchen,“ so Hubertus Heil. Doch genau das hatten Union und FDP in den Verhandlungen im Vermittlungsverfahren bis zum Schluss blockiert. Heil kritisierte diese Haltung scharf: „Sie verhindern den Kampf gegen den Missbrauch in der Leiharbeit“, so der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende – und machte deutlich, dass der Kampf für gleichen Lohn für gleiche Arbeit weiter an oberster Stelle stehen muss.
Missbrauch wirksam bekämpfen
Darüber hinaus forderte die SPD in ihrem Entschließungsantrag erneut eine Reihe weiterer Regelungen, um Missbrauch der Leiharbeit zu bekämpfen:
Mehr Mitbestimmung: Die Betriebsräte in den Entleihbetrieben brauchen wirksame Mitbestimmungsrechte für in ihrem Betrieb eingesetzte Leiharbeitskräfte. Solche Regelungen gibt es bislang nicht. Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz muss klargestellt werden, dass Leiharbeitnehmer nicht nur im Entleihbetrieb wählen dürfen, sondern auch mitzählen bei der Belegschaftsstärke, wenn die Überlassung länger als 3 Monate dauert.

Gleiche Teilhabe: Leiharbeitnehmer müssen gleichen Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen (Kinderbetreuung, Gemeinschaftsverpflegung, Beförderungsmittel usw.) haben wie die Stammbelegschaft. Der Einsatz von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher muss gesetzlich verboten werden.

Konzernleihe einschränken: Die Praxis der Konzernleihe muss durch gesetzliche Regelungen deutlich eingeschränkt werden.

Keine Verträge von Fall zu Fall: Der Grundsatz, dass Leiharbeitnehmer bei wechselnden Unternehmen eingesetzt werden, aber unbefristet bei den Leiharbeitsunternehmen beschäftigt sind, muss wieder gelten. Deshalb muss die Befristung eines Leiharbeitsverhältnisses und die Koppelung der Befristung an einen Arbeitseinsatz (Synchronisation) außerhalb der Probezeit untersagt werden.

Ein Platz, ein Jahr: Nach einem Jahr sind Leiharbeitseinsätze zu beenden. Der Leiharbeitnehmer steht dann für einen neuen Einsatz in einem anderen Betrieb zur Verfügung. Sofern der Arbeitskraftbedarf im Entleihbetrieb über ein Jahr andauert, ist eine Festanstellung dort angemessen.

 

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