"Die Zukunft des deutschen Arbeitsmarkts aus europäischer Perspektive" mit Evelyne Gebhardt MdEP

Veröffentlicht am 05.03.2011 in Arbeitsgemeinschaften

AfA Region Stuttgart / AfA KV Böblingen Mitgliederversammlung

Am Donnerstag, 17.03.2011, 19:00 Uhr - 21:30 Uhr. Ort: 71032 Böblingen, Sindelfinger Str. 14 (Arbeiter-Zentrum Böblingen)

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Was ändert sich:

Europa baut seine inneren Grenzen weiter ab. Deshalb endet auf dem deutschen Arbeitsmarkt am 30. April 2011 die Übergangsfrist bei der sogenannten Arbeitnehmerfreizügigkeit. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus Polen, Tschechien, der Slowakei, Slowenien, Ungarn, Lettland, Litauen und Estland können dann leichter in Deutschland arbeiten. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Freizügigkeit für die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union.

So wie jedes Mal, wenn sich die Grenzen für uns Menschen geöffnet haben, wird derzeit zwar noch vielerorts das Schreckgespenst von fremden Billigarbeitskräften an die Wand gemalt. Doch wird eine solche Welle, die Deutschland angeblich überfluten soll, auch dieses Mal ausbleiben. Solche fragwürdigen Prognosen hatten beispielsweise schon die Beitritte Portugals, Spaniens oder auch Griechenlands zur damaligen Europäischen Gemeinschaft begleitet. Prognosen, die aber nie eintrafen. Denn Tatsache ist - und sämtliche ernstzunehmende Studien zur Mobilität von Arbeitnehmern beweisen dies - dass die Menschen, egal ob in Polen, Tschechien oder der Slowakei es vorziehen in ihrem Heimatland zu leben und zu arbeiten.

Zudem gilt es in Deutschland bis spätestens Ende 2011 die EU-Leiharbeitszeitrichtlinie umzusetzen, die unter anderem vorschreibt, dass eine grundsätzliche Gleichbehandlung zwischen Leih- und Stammarbeitskräften gegeben sein muss. Auch dies ist ein wichtiger Schritt. Ein wichtiger Schritt gegen die Ausbeutung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern, wofür wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen im Europäischen Parlament uns vehement eingesetzt haben.

Wie ist die derzeitige rechtliche Lage:

Die Europäische Union hat den Mitgliedstaaten mit der Verabschiedung
• der Entsenderichtlinie,
• der Arbeitszeitrichtlinie, die nur aufgrund des Einsatzes von uns Sozialdemokraten nicht verschlechtert wurde,
• der Dienstleistungsrichtlinie mit dem Ziellandprinzip und
• der Leiharbeitsrichtlinie

Mittel an die Hand gegeben, um den sozialen Entwicklungen am Arbeitsmarkt gerecht zu werden.

Dabei wurde durchaus erkannt, dass die derzeitigen arbeitsrechtlichen Lagen in den verschiedenen Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich ausgestaltet sind und, dass diese Unterschiede, etwa beim Lohnniveau, Arbeitszeiten und Urlaubsansprüchen auch zu Wettbewerbsverzerrungen führen können. Umso mehr gilt es diese Instrumente sozial und gerecht umzusetzen.Die Menschen erwarten zurecht, dass die Umsetzung von den nationalen Regierungen so erfolgt, dass Lohndumping und schlechtere Arbeitsbedingungen im Zielland ausgeschossen sind.

In Deutschland hat es die schwarz-gelbe Bundesregierung bis heute nicht geschafft dringend erforderliche Gesetzesgrundlagen für einen solchen gerechten und zukunftsorientierten Arbeitsmarkt zu schaffen. Dabei liegt der Beitritt der neuen Mitgliedstaaten in die EU und die damit geschaffene Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit nun schon sieben Jahre zurück und schon mindestens so lange ist bekannt, dass spätestens zum 1. Mai 2011 Handlungsbedarf besteht.

Arbeitnehmerentsendegesetz:

Einen Ausweg bietet etwa das Arbeitnehmerentsendegesetz, das zumindest für Beschäftigte in der Baubranche, der Gebäudereinigung, der Alten- und Krankenpflege sowie sechs weiteren Branchen arbeitsrechtliche Mindeststandards vorsieht.

Allerdings gilt es das Entsendegesetz zu verbessern und konsequent auszuweiten, damit auf dessen Grundlage möglichst flächendeckend allgemeingültige Tarifverträge geschlossen werden können.

Leiharbeit:

Bis spätestens 5. Dezember 2011 ist die neue EU-Leiharbeitszeitrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Damit wird bei der Leiharbeit endlich der Grundsatz des Equal Pay und Equal Treatment für die gesamte Europäische Union verankert, d.h. es gelten dann die wesentlichen Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sowie derselbe Lohn und Sozialschutz wie bei der Stammbelegschaft eines Unternehmens. Damit soll die unerträgliche Ausbeutung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer verhindert werden. Leiharbeit darf nicht länger lediglich als Niedriglohn-Reserve eingesetzt werden, sondern muss wieder ihrem ursprünglichen Zweck dienen, Auftragsspitzen zu bewältigen oder den vorübergehenden Ausfall von Stammkräften zu kompensieren.

Nach heutigem Stand können durch Ausnahmen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, etwa bei fehlender Tarifbindung, Abweichungen vom Grundsatz des gleichen Arbeitsentgeltes und der gleichen Arbeitsbedingungen vorgenommen werden.
Daher fordern wir den derzeitigen Missbrauch von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern durch Lohndumping, den das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erlaubt, so schnell wie möglich zu beenden.

Wir fordern:

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus anderen Mitgliedsstaaten dürfen nicht zu schlechteren Bedingungen beschäftigt werden als dauerhaft in Deutschland Beschäftigte, unabhängig davon, ob sie als entsandte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, als Grenzgänger, Saisonarbeiter und Saisonarbeiterinnen oder im Wege der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Deutschland kommen.
Außerdem dürfen Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter nicht länger als Billiglohnkräfte missbraucht werden.

Deshalb wollen wir:

- Eine Ausweitung des Entsendegesetzes auf alle Branchen.
- Flächendeckende Tarifverträge die für allgemeinverbindlich erklärt werden.
- Einen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro.
- Eine schnelle Umsetzung der EU-Leiharbeitsrichtlinie, damit die Grundsätze Equal Pay und Equal Treatment für die Leiharbeitskräfte konsequent angewendet werden.

 

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