Zuschussrente

Veröffentlicht am 11.09.2011 in Bundespolitik

Rentendialog: "Eine Schaufensterveranstaltung"
Rainer Vogt • 09. September 2011

Manuela Schwesig, SPD-Parteivize und Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern, kritisierte am Freitag die Pläne von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zur Einführung einer Zuschussrente. „Frau von der Leyen kümmert sich nicht aufrichtig um das Thema Altersarmut", so Schweig. "Sie hat die Menschen nicht im Blick, die wegen Arbeitslosigkeit und Mini-Löhnen keine Chance auf gute Renten haben."

Manuela Schwesig, SPD-Parteivize und Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern, kritisierte am Freitag die Pläne von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zur Einführung einer Zuschussrente. „Frau von der Leyen kümmert sich nicht aufrichtig um das Thema Altersarmut", so Schweig. "Sie hat die Menschen nicht im Blick, die wegen Arbeitslosigkeit und Mini-Löhnen keine Chance auf gute Renten haben."

Kurz zuvor hatte von der Leyen ihr Konzept der Zuschussrente in Berlin verteidigt. Sie wolle mit ihrem Vorschlag langjährig Versicherte besser stellen als jene, die nie Beiträge bezahlt haben. Menschen, die lange etwas geleistet haben, sollen im Alter mehr als die staatliche Grundsicherung zum Leben haben.

"Eine gute Rente erwächst aus guten Löhnen", hielt Manuela Schwesig den Plänen der Bundesministerin entgegen und plädierte für flächendeckende gesetzliche Mindestlöhne. "Ihre Weigerung, Mindestlöhne einzuführen, macht die Arbeitsministerin unglaubwürdig und den sogenannten Rentendialog zu einer Schaufensterveranstaltung", so der Vorwurf der SPD-Landesministerin. Sie betonte, dass für die SPD klar sei: "Wer sein Leben lang voll gearbeitet hat und unter Mindestlohn verdient, hat es verdient, dass seine Lebensleistung anerkannt wird und darf im Alter nicht von Armut betroffen sein."

Das Konzept der Zuschussrente von der Bundesarbeitsministerin sieht für eine Übergangszeit von zehn Jahren erleichterte Zugangsbedingungen für den Zuschuss vor, mit dem Minirenten auf 850 Euro aufgestockt werden. Ehemalige Geringverdiener sollen ihn schon dann erhalten, wenn sie nicht 30 Jahre eigene Rentenbeiträge bezahlt haben. Nach 2023 gelten 35 Beitragsjahre.

Zu den reduzierten Anspruchsvoraussetzungen zählen in der Übergangszeit auch 40 statt 45 Jahre Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Rentenversicherung sowie fünf Jahre zusätzliche Altersvorsorge. Langfristig - ab 2047 - müssen dann aber 35 Jahre Riester-Sparen oder Betriebsrente vorgewiesen werden.

Von der Leyen zufolge sind heute von den rund 19,9 Millionen Senioren rund 400.000 oder 2,4 Prozent auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen.

 

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