Altersarmut: Regierungsvorschläge völlig unzureichend

Veröffentlicht am 11.09.2011 in Bundespolitik

DGB 08.09.2011

Der Deutsche Gewerkschaftsbund lehnt die Vorschläge der Bundesregierung zur Bekämpfung der Altersarmut als unzureichend ab und fordert die Bundesarbeitsministerin zu einem ernsthaften Dialog über ein Sofortprogramm gegen Altersarmut auf, das der Größe des Problems gerecht wird.

Nach dem Auftaktgespräch des Regierungsdialogs zur Rente sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Donnerstag in Berlin:

Wenn die Ministerin nicht zu einem Dialog bereit ist, der sich dem Problem Altersarmut wirklich stellt, und sich stattdessen die nötigen finanziellen Spielräume gegen Altersarmut durch das zwanghafte Festhalten an einer Senkung des Rentenbeitrags verbaut, verspielt sie jegliche Glaubwürdigkeit, den Kampf gegen die Altersarmut wirklich aufzunehmen.

Zur Vermeidung von Altersarmut sind wirkungsvolle Reformen nötig, und sie sind auch finanzierbar. Wir fordern, die Reserven der Gesetzlichen Rentenversicherung zu nutzen und vor allem die Erwerbsminderungsrente wirksam aufzubessern sowie die Rente mit 67 zu stoppen. Wenn der Rentenversicherungsbeitrag konstant bei 19,9 Prozent gehalten wird, steigt die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung bis zum Jahr 2025 auf über 63 Milliarden Euro. Auch nach Abzug der notwendigen Mehrausgaben zur Vermeidung von Altersarmut bleibt dann immer noch eine Reserve von mehr als 18 Milliarden Euro.

Notwendig ist auch eine Neuauflage der steuerfinanzierten Rente nach Mindesteinkommen, um Versicherte mit geringem Einkommen vor Armut und Bedürftigkeitsprüfung zu bewahren.

Der Vorschlag von Frau von der Leyen für eine ‚Zuschussrente’ dagegen ist nutzlos, weil die besonderen Risikogruppen damit nicht vor Altersarmut geschützt werden. Versicherte, die über längere Zeit arbeitslos oder als Solo-Selbstständige tätig waren, und erwerbsgeminderte Menschen würden komplett außen vor bleiben. Völlig grotesk ist die Idee auch deswegen, weil geringe Einkommen im Alter nur dann aufgestockt werden sollen, wenn die Geringverdiener eine private Zusatzvorsorge vorweisen können. Außerdem würde die ‚Zuschussrente’ langjährige Versicherte zu bedürftigkeitsgeprüften Bittstellern bei der Rentenversicherung machen. Genau dies gilt es zu verhindern.

Auch der Vorschlag, die Erwerbsminderungsrente nur häppchenweise bis 2029 zu verbessern, ist blanker Hohn. Die Betroffenen hätten im nächsten Jahr nur drei Euro mehr Rente. Der Weg ist zwar richtig, doch die Verbesserung kann und muss in einem Schritt erfolgen.“

Bewertung der BMAS-Vorschläge für die Einführung einer Zuschussrente.

Regierungsdialog Rente

 

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