"Zum 1. Januar 2015 also tritt dieses stark an DDR-Nomenklatura erinnernde Gesetz in Kraft..."

Veröffentlicht am 14.12.2014 in Arbeitsgemeinschaften

Artikel der Böblinger Kreiszeitung vom 13.12.2014

Mindestlohn treibt Abo-Gebühren in die Höhe


"Zum 1. Januar 2015 also tritt dieses stark an DDR-Nomenklatura erinnernde Gesetz in Kraft..."


In der Böblinger Kreiszeitung ist ein Artikel zur Einführung des Mindestlohns erschienen. Der Verleger kritisiert die Auswirkungen des Mindestlohn auf die Zeitungsbranche. 

 

 

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Link auf den Artikel

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Die Verleger haben es geschafft eine Übergangsregelung zum Mindestlohn im Gesetz zu verankern. So gilt für ZeitungszustellerInnen

2015 lediglich ein Mindestlohn von 6,38 Euro,

im Jahr darauf 7,22 Euro.

Erst 2017 (leider) kommt der ganze Mindestlohn von 8,50 Euro auch bei ZeitungszustellerInnen an.

In den vergangenen Jahren sind viele Zeitungsverlage in das Postgeschäft eingestiegen, wobei sie ihre Zeitungszustellerinnen und -zusteller verpflichteten, auch Briefe auszutragen. 

Nur dann gilt ab 2015 der Mindestlohn für Zusteller.

Der Verleger Herr  Paul-Mathias Schlecht ist für mich deshalb unglaubwürdig !


Auch werden Preise für Leistungen erhöht die nicht zum Thema "Zusteller" gehören

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Erhöhung der Preis für ein Monatsabonnement

Printausgabe +8,4 %  => Zusteller

Onlineabo/e-Paper + 16,7 % !

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Einzelverkauf am Kiosk  + 15,4 % !

 




 

 

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