AfA Baden-Württemberg begrüßt Gesetzesinitiative zum Aussetzen der Erhöhung des Renteneintrittsalters

Veröffentlicht am 05.01.2012 in Arbeitsgemeinschaften

Der angekündigte Gesetzentwurf von Generalsekretärin Andrea Nahles zum Aussetzen der Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 bis mindestens 50 Prozent der 60 bis 64jährigen in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis entspricht nach Beurteilung der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen im Land (AfA) einer konsequenten Umsetzung des Parteitagsbeschlusses der SPD von 2011.

„Dies ist eine klare Ansage und keine scheinheilige Diskussion, wie sie von der CSU und Horst Seehofer geführt wird“, so der AfA-Vorsitzende Udo Lutz. Man müsse sich auch vor Augen führen, dass es gerade CDU/CSU und FDP waren, die die sogenannte Revisionsklausel im Gesetz bekämpft und nicht angewandt haben. „Die Revisionsklausel kam auf Betreiben der SPD in das Gesetz und besagt, dass zu einer Erhöhung des Renteneintrittsalters die Beschäftigungssituation Älterer genau analysiert werden muss und dann die Umsetzung erneut zu entscheiden ist“, erklärte der AfA-Vorsitzende.

Es müsse selbstverständlich sein, dass die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 nicht zur automatischen Rentenkürzung und damit auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen wird. „Wir wollen, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis 65 Jahre bei guter Gesundheit arbeiten können und nicht krank aus dem Erwerbsleben ausscheiden“, so Lutz.

Sehr verwunderlich sei auch die Aussage, dass durch den Vorschlag der SPD der Druck auf die Beschäftigung Älterer genommen würde. Vielmehr es gehe darum, dass die Wirtschaft Menschen über 60 Jahren überhaupt eine Beschäftigungschance gibt. „Wenn die Wirtschaft die Erhöhung des Renteneintrittsalters unbedingt will, wäre es das Normalste, dass sie auch die dafür notwendigen Beschäftigungsmöglichkeiten schafft und nicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Altersarmut drängt“, so Lutz. „Der Übergang in die Rente soll flexibler gestaltet werden, weil starre Regeln nicht der persönlichen Leistungsfähigkeit der Menschen gerecht werden.“

Die AfA lehnt die Rente mit 67 nach wie vor ab.

 

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