AfA: Rente mit 67 bedeutet vor allem Rentenkürzung

Veröffentlicht am 14.08.2010 in Arbeitsgemeinschaften

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD des Stauferkreises unterstützt die jüngst bekannt gewordenen Initiativen, auf die „Rente mit 67“ zu verzichten. Wie der Kreisvorsitzende der AfA, Klaus-Peter Grüner, Süßen, in einer Pressemitteilung erklärte, sieht die AfA in dem 2007 von der damals rot-grünen Bundesregierung gefassten Beschluss „nichts anderes als eine versteckte Rentenkürzung“.

„Tatsache ist, dass Arbeitnehmer, die künftig vor 67 in Rente gehen müssen, empfindliche Abschläge bei der Rente hinzunehmen haben“, betonte Grüner. Es sei offensichtlich, dass die Zuwendung der Arbeitnehmer zur SPD unter diesem vermeintlichen Reformbeschluss gelitten hat. „Auch in der Politik darf man Fehler zugeben und sich korrigieren“, stellte der
AfA-Kreisvorsitzende fest.

In die aktuelle Diskussion bringt die AfA vor allem ein, dass nach den neuesten Erhebungen die Erwerbstätigkeitsquote der 60 bis
65jährigen Menschen gerade einmal bei 35 Prozent liege. „Damit wird deutlich, dass zwei Drittel dieser Altersgruppe in aktiver Berufstätigkeit ihr reguläres Rentenalter nicht erreichen“, erklärte der Sozialdemokrat. „Wenn also die Arbeitnehmer weit überwiegend ohnehin vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden und in Rente gehen müssen, dann macht eine Rente ab 67 und schon gar nicht ab 70 irgendeinen vernünftigen Sinn“, so Grüner weiter.

In den alten Bundesländern, so die AfA weiter, betrage der Anteil der Rentenzugänge mit Abschlägen 42,4 Prozent, in den neuen Ländern sogar 68,5 Prozent (2008). „Wer die Rente mit 67 glaubwürdig begründen wolle, der müsse garantieren, dass alle Arbeitnehmer auch tatsächlich bis 65 an ihrem Arbeitsplatz bleiben können“, fügte der Pressesprecher der AfA im Stauferkreis, Harald Kraus, hinzu. Genau dies habe die Politik aber bisher nicht geleistet. Sie gäbe zum Beispiel keine Antwort auf die Frage,

wie ein Arbeitnehmer, in dessen Vertrag stünde, dass das Arbeitsverhältnis mit 65 ende, einen Beschäftigungsanspruch bis 67 oder 70 durchsetzen können soll. „Man gewinnt den Eindruck, als ob Rentenpolitik von Unwissenden gemacht wird“, resümierte der AfA-Kreisvorsitzende Klaus-Peter Grüner. Im Übrigen sei gemäss dem verabschiedeten Gesetz jetzt eine ernsthafte Überprüfung der Beschlüsse und bisher gemachter Erfahrungen notwendig.

 

Counter

Besucher:462102
Heute:51
Online:1