Hofelich und AfA: Gegen Schwächung der Personalräte

Veröffentlicht am 08.10.2010 in Arbeitsgemeinschaften

Hofelich und AfA: Gegen Schwächung der Personalräte

In einem Arbeitsgespräch mit dem Landtagsabgeordneten Peter Hofelich (SPD) am Mittwoch in Eislingen hat sich die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) des Stauferkreises entschieden gegen die Absicht der Landesregierung, die Rechte der Personalräte einzuschränken, ausgesprochen. „Die Einführung eines außerordentlichen Kündigungsrechts für Dienstvereinbarungen aus vermeintlichen Gründen des Gemeinwohls ist ein Skandal“, erklärte der AfA-Kreisvorsitzende Klaus-Peter Grüner.

Peter Hofelich machte deutlich, dass ein moderner und leistungsorientierter Öffentlicher Dienst die Beschäftigten mit ins Boot nehmen müsse und nicht deren Rechte im Wege der Ausübung eines sogenannten Evokationsrechts einschränken dürfe. Der Gesetzentwurf für ein novelliertes Landespersonalvertretungsgesetz sieht vor, so die AfA, dass der jeweilige Dienstherr von ihm mit dem Personalrat geschlossene Dienstvereinbarungen ohne Einhaltung einer Frist kündigen könne, wenn er Gründe des „Gemeinwohls“ als gegeben sieht.

„Damit kann sich der Dienstherr nach Belieben aus sorgfältig ausgearbeiteten Kompromissen in Dienstvereinbarungen durch die Hintertür verabschieden“, kritisierte der SPD-Abgeordnete. „Auswirkungen auf das Gemeinwesen fallen nicht so plötzlich vom Himmel, dass ein Abwarten der Frist nicht zumutbar und sachlich vertretbar wäre“, sagte Hofelich.

Die AfA im Stauferkreis begrüßte, dass die SPD-Landtagsfraktion ihre Kritikpunkte im Gesetzgebungsverfahren zur Dienstrechtsreform erneut einbringen wolle. Die Mitbestimmung sei ein Instrument, von dem Dienststellen und Beschäftigte gleichermaßen profitierten, weshalb nur „das Handeln auf Augenhöhe sozialpartnerschaftlich“ sei. Der Öffentliche Dienst dürfe nur mit den Beschäftigten und nicht gegen sie modernisiert werden.

Die noch gültige Gesetzeslage sieht vor, dass Dienstvereinbarungen mit einer Frist von drei Monaten vom Personalrat oder dem Dienstherrn gekündigt werden können. Klaus-Peter Grüner wies daraufhin, dass die Absicht der Landesregierung eine Schlechterstellung gegenüber den Arbeitnehmervertretungen in der Privatwirtschaft bedeute, wo das Betriebsverfassungsgesetz eine entsprechende Kündigungsfrist vorsehe. „Kein Mensch käme dort auf die Idee, es in das Belieben des Arbeitgebers zu stellen, vermeintliche außerordentliche Gründe zur Kündigung benutzen zu können“, betonte der Sozialdemokrat.

Hofelich und Grüner zeigten sich überzeugt, dass der Strukturwandel in der öffentlichen Verwaltung nur dann Fahrt aufnehme, wenn hohe Motivation und starke Identifikation der Mitarbeiter gefördert würden. „Diesem Anliegen widerspricht es, die Rechte der Personalräte durch subjektive Entscheidungen der Dienststellenleitungen außer Kraft zu setzen“, monierten die beiden Sozialdemokraten.

 

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