AfA Kreisverband Göppingen fordert mehr Datenschutz für Beschäftigte

Veröffentlicht am 05.12.2009 in Arbeitsgemeinschaften

Anlässlich der Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfs hat die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD (AfA) des Stauferkreises Göppingen ihre Forderung nach einem erheblich verbesserten Datenschutz der Beschäftigten bekräftigt und die Bundesregierung dafür kritisiert, dass dieses Thema nicht auf der Agenda stünde.

Der AfA-Kreisvorsitzende Klaus-Peter Grüner, Süßen, betonte in einer Pressemitteilung, dass ein klarer, transparenter und eigenständiger Beschäftigtendatenschutz dringend vonnöten sei. „Dass die Bundesregierung dies abgelehnt hat, zeigt, welchen Stellenwert bei ihr Arbeitnehmerinteressen haben“, fügte der Sozialdemokrat hinzu.

Erstaunlich sei, so Grüner weiter, dass sich gerade die FDP, die sich ansonsten als Hüterin des Rechtsstaats und Verfechterin des Liberalismus gebährde, offenkundig von ihrer bisherigen Position eines eigenen Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes verabschiedet habe. Selbst in der Debatte im Bundestag habe sie nur vage eine Ergänzung des Bundesdatenschutzgesetzes angekündigt.

Klaus-Peter Grüner vertritt die Auffassung, dass es vor dem Hintergrund der Datenschutzskandale bei Lidl; Bahn und Telekom sowie weiteren Unternehmen unbedingt notwendig sei, gesetzgeberisch zu handeln. Es könne nicht sein, dass Arbeitnehmer weiterhin in ihrer Privatsphäre ausspioniert würden, wie dies bisher durch Einsatz von Detektiven, Abhör- und Videoüberwachungen in rechtswidriger Weise geschehe. „Datenschutz ist nicht bloß Schutz von Daten sondern der Schutz der Menschenwürde“, betonte Grüner weiter.

In dem von der SPD eingebrachten Gesetzentwurf wird klar geregelt, welche Daten eines Bewerbers im Einstellungsverfahren erhoben und verwendet werden dürfen. Erstmals werden die Grenzen des Fragerechts des Arbeitgebers klar definiert, so etwa bei Fragen nach der Religion, der sexuellen Identität, der politischen Einstellung und der gewerkschaftlichen Betätigung. Nach Auffassung der AfA soll künftig der Arbeitgeber Auskünfte über einen Bewerber nur mit dessen Einwilligung einholen dürfen.

Die AfA unterstützt auch die weiteren Vorschläge der SPD-Bundestagsfraktion für Regeln zur Videoüberwachung, dem Einsatz von Ortungssystemen und der Verwendung biometrischer Daten. Der Einsatz dieser Mittel soll nur noch erfolgen dürfen, wenn der dringende Verdacht einer schweren Straftat vorliegt.

 

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