
Geplante Kürzungen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind sozialpolitischer Rückschritt
Veröffentlicht am 16.04.2026 in Pressemitteilungen AfA Baden-Württemberg
Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit in der SPD Baden-Württemberg (AfA Baden-Württemberg) kritisiert die aktuell diskutierten Reformüberlegungen zur gesetzlichen Krankenversicherung und insbesondere die geplante Kürzung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall scharf.
Nach Berichten aus Koalitions- und Regierungskreisen wird im Rahmen einer Reform der gesetzlichen Krankenversicherung unter anderem eine Reduzierung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geprüft, darunter auch eine mögliche Verkürzung der bisherigen sechswöchigen Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber sowie weitergehende Einschränkungen bei der Kostenübernahme im Krankheitsfall.
AfA Baden-Württemberg: Krankheit darf nicht zum finanziellen Risiko werden
Die AfA Baden-Württemberg warnt davor, die finanzielle Absicherung von Beschäftigten im Krankheitsfall aufzuweichen. Die Lohnfortzahlung von 100 Prozent für bis zu sechs Wochen ist ein zentraler sozialstaatlicher Schutzmechanismus und Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität.
„Wer krank ist, muss sich auf Genesung konzentrieren können – ohne Angst vor Einkommensverlusten. Eine Kürzung der Lohnfortzahlung würde genau das Gegenteil bewirken“, erklärt die AfA BaWü.
Falsche Prioritäten in der Reformdebatte
Die derzeitige Debatte über die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wird nach Einschätzung der AfA Baden-Württemberg zu stark auf Kostensenkung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verengt. Statt soziale Leistungen zu kürzen, müssten strukturelle Ursachen der Finanzierungsprobleme in den Blick genommen werden – etwa Preisentwicklungen im Gesundheitswesen, Effizienzdefizite und eine gerechtere Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Belastung der Beschäftigten steigt bereits
Bereits jetzt steigen die Krankenkassenbeiträge für Versicherte in vielen Bereichen spürbar. Gleichzeitig verzeichnen Arbeitgeber wachsende Kosten durch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die zuletzt auf rund 82 Milliarden Euro jährlich geschätzt wurden. Diese Entwicklung darf jedoch nicht einseitig zulasten der Beschäftigten „gelöst“ werden.
AfA Baden-Württemberg fordert soziale Ausrichtung der Reform
Die AfA BaWü fordert die politisch Verantwortlichen auf, die geplante Reform der Krankenversicherung sozial gerecht auszugestalten:
- Keine Kürzung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Stärkung der solidarischen Finanzierung der GKV
- Fokus auf gerechte Einnahmeseite statt Leistungskürzungen
- Schutz von Beschäftigten vor zusätzlichen finanziellen Risiken bei Krankheit
Fazit
Eine moderne Gesundheitspolitik darf nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stattfinden. Die AfA Baden-Württemberg wird sich entschieden gegen jede Absenkung sozialer Schutzrechte im Krankheitsfall einsetzen.
Die AfA fordert die SPD auf, sich gegen den Vorschlag der CDU zu stellen!