DGB strikt gegen Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung

Veröffentlicht am 03.06.2012 in Landespolitik

Nikolaus Landgraf: Falsche Politik nicht durch Aufnahme in die Landesverfassung adeln!

Der DGB hat sich strikt gegen die Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung ausgesprochen. Das heute vorgelegte Gutachten der Hertie School of Governance mit dem Vorschlag, die Schuldenbremse in die Landesverfassung aufzunehmen, wird vom DGB-Landesvorsitzenden Nikolaus Landgraf scharf kritisiert. „Die Schuldenbremse ist für die gesamtwirtschaftliche Stabilität gefährlich. Eine solche falsche Politik darf nicht auch noch durch die Aufnahme in die Landesverfassung geadelt werden. Es ist kein Zeichen von Vernunft, sondern eine politische Kapitulation, wenn ein Parlament ohne Not sämtliche Gestaltungsspielräume aufgibt.“

„Wir sehen die große Gefahr, dass mit der Schuldenbremse die Zukunftsvorsorge unter die Räder kommt. Die Schuldenbremse wird den künftigen Ausgabenspielraum des Landes massiv beschneiden – dem darf man nicht auch noch Verfassungsrang geben“, kritisierte DGB-Landeschef Nikolaus Landgraf. „Dazu kommt, dass der geplante europäische Fiskalpakt Ländern und Kommunen noch das bisschen Luft nimmt, das die deutsche Schuldenbremse ihnen lässt. Eine solche Vollbremsung bei den öffentlichen Ausgaben ist unverantwortlich.“

DGB-Landeschef Nikolaus Landgraf: „In einer wirtschaftlichen Krise muss man Mittel haben, um gegenzusteuern. Diese Mittel müssen in guten Zeiten angespart werden. Die starren Vorgaben der Schuldenbremse verhindern das. Da sie bereits im Grundgesetz verankert ist, gibt es keinen Grund, ihr zusätzlich noch im Land Verfassungsrang zu verleihen. Dafür reichen einfache Gesetze. Die kann man dann auch ändern, wenn es notwendig erscheint.

Die Schuldenbremse verkürze das zentrale Ziel der Zukunftsvorsorge einer Volkswirtschaft auf die Stabilisierung des Schuldenstandes der öffentlichen Hand. Diese eindimensionale Sichtweise verkenne, dass es neben der passiven Zukunftsvorsorge durch die Begrenzung der Verschuldung auch eine aktive Zukunftsvorsorge in Form öffentlicher Investitionen und sozialstaatlicher Leistungen geben müsse.

DGB-Pressestelle 30.05.2012
Jürgen Klose

 

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