Landtag von Baden-Württemberg
14. Wahlperiode
Drucksache 14 / 5214
Eingegangen: 07.10.2009
Anträge
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1. welche Zukunft sie der digitalen Verbreitung von lokalen, regionalen Landes- und nationalen Hörfunkprogrammen gibt;
2. wie sie die Entscheidung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) beurteilt, die für die Digitalisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgesehenen Mittel zu sperren und ob sie die Auffassung teilt, dass die KEF damit für den weiteren Prozess der Digitalisierung eine ein-schneidende medienpolitische Vorgabe gemacht hat;
3. ob es zutrifft, dass Deutschlandradio die digitale DAB-Ausstrahlung seiner Programme zum Jahresende einstellen wird und wie sie diese Entwicklung beurteilt;
4. ob sie die Auffassung teilt, dass die Entwicklung zur Digitalisierung des Hörfunks unumkehrbar ist oder ob sie auch ein Scheitern von DAB plus für möglich hält und welche Konsequenzen dies hätte;
5. was sie im Einzelnen unternimmt im Hinblick auf Frequenznutzung, Verpflichtung der Veranstalter bzw. Unterstützung der Geräteindustrie, damit der Einstieg in die digitale Verbreitung von Hörfunk in Baden-Württemberg stattfindet;
6. ob und wenn ja welche Vorbereitungen die privaten Hörfunkanbieter in Baden-Württemberg nach ihrer Kenntnis zur Ausstrahlung von digitalen Programmen treffen und welche konkreten Überlegungen es gibt, diesen Prozess zu unterstützen;
7. ob sie die Auffassung teilt, dass nach Einführen der digitalen Verbreitung ein Simulcast-Betrieb mittelfristig möglich sein muss.
07.10.2009
Kipfer, Stickelberger, Braun, Sakellariou, Stoch SPD
Begründung:
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 29. Juli 2009 das Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes beschlossen. Wichtigster Punkt darin ist die einmalige Verlängerung der UKW-Frequenzzuweisungen, damit die 13 lokalen und drei regionalen Hörfunkanbieter bis 2015 Planungssicherheit in dem unübersichtlichen Prozess der Digitalisierung des Hörfunks erhalten.
Diese Frequenzverlängerung sollte zudem der Landesanstalt für Kommunikation die Möglichkeit einer sinnvollen Ausgestaltung der Hörfunklandschaft geben und zwar in Kenntnis der wichtigsten Parameter, der Entwicklung des Digitalradios und des Abschalttermins für den UKW-Hörfunk.
Angesichts der widersprüchlichen Äußerungen aus den Reihen der privaten Rundfunkanbieter zum Projekt der Digitalisierung und vor dem Hintergrund der Entscheidung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), die für die Digitalisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgesehenen Mittel zu sperren, stellt sich die Frage nach der Zukunft des Digitalradios mit großer Dringlichkeit.
Die Landesregierung soll deshalb darlegen, ob sie die Digitalisierung des Hörfunds über „DAB plus“ weiterhin für realistisch hält, in welchen Zeiträumen diese technische Plattform zur Verfügung stehen könnte und was sie unternimmt, um diesen Prozess voranzutreiben. Baden-Württemberg hat aus Sicht der Antragsteller ein besonderes Interesse, die Digitalisierung mit all ihren Möglichkeiten mit Nachdruck zu fördern.
Homepage Birgit Kipfer, MdL
